AGB Jan Kühl GmbH


Jan Kühl GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Diese Verkaufsbedingungen gilt ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens im Sinne von § 310 1 BGB. Entgegenstehende oder von unserer Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.

Diese Verkaufsbedingungen gilt auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

Preise und Lieferfristen in Prospekten, Anzeigen und Angeboten sind freibleibend und unverbindlich, sofern sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung des Unternehmers nichts Anderes ergibt. An speziell ausgearbeitete Angebote hält sich der Unternehmer 30 Kalendertage ab dem Datum des Angebotes gebunden, soweit in diesen Angeboten gesondert darauf hingewiesen wurde.

Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen und/oder sonstige Abweichungen von den vorliegenden Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn der Unternehmer insoweit sein schriftliches Einverständnis erklärt hat.

Angaben in Angeboten und/oder Auftragsbestätigungen des Unternehmers, die auf einem offensichtlichen Irrtum beruhen, namentlich einem Schreib- oder Rechenfehler, verpflichten den Unternehmer nicht. Vielmehr gilt die offensichtlich gewollte Erklärung.

§3 Überlassung der Unterlagen

Die Angebotsunterlagen , Zeichnungen, Beschreibungen, Muster und Kostenvoranschläge des Unternehmers dürfen ohne dessen Genehmigung weder weitergegeben, veröffentlicht, vervielfältigt noch sonst Dritten zugänglich gemacht werden. Auf Verlangen sind die Unterlagen ohne Zurückhaltung von Kopien zurückzugeben.

An allen in Zusammenhange mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von § 2 annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurücksenden.

§ 4 Preise und Zahlung

Sofern nicht Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk, ausschließlich Verpackung und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Kosten der Verpackung werden gesondert in Rechnung gestellt.

Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das umseitig genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung zu zahlen. Verzugszinsen werden in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.

Versand und Verpackung erfolgen nach billigem Ermessen. Als Nachweis korrekter Verpackung genügt die unbeanstandete Annahme der Ware durch den Spediteur, Frachtführer oder Warenempfänger.

§ 5 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 6 Lieferung und Lieferverzug

Der Beginn einer von uns bestätigten Lieferfrist oder eines Lieferzeitraumes setzt die Abklärung aller kaufmännischen und technischen Fragen voraus.

Lieferfristen gelten vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung, es sei denn, eine verbindliche Lieferfrist wurde schriftlich zugesagt. Zeichnet sich eine Verzögerung der Lieferung ab, teilt dies der Unternehmer unverzüglich nach Kenntniserlangung mit.

Wir haften im Fall des von uns nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 2 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr
als 10 % des Lieferwertes.

Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eine zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.

Für alle Liefergegenstände behalten wir uns bezüglich der Maße und sonstigen technischen Werte die handelsüblichen Abweichungen vor, es sei denn, wir hätten Einhaltung der Maße ausdrücklich zugesichert.

Wir sind zu zumutbaren Teillieferungen berechtigt.

Die Übernahme der Transportkosten ergibt sich aus den gesetzlichen Bestimmungen mit der Übergabe an den Frachtführer.

§ 7 Gefahrübergang bei Versendung

Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/Lager die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.

Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.

Der Bestellung ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschl. Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.

Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung des Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, daß die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, daß der Besteller uns anteilig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen, wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.

§ 9 Gewährleistungs und Mängelrüge

Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Besteller. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen.

Solle trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.

Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche- vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.

Mängelansprüche bestehen nicht nur bei unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.

Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.

Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Bestellers gegen den Lieferer gilt ferner Absatz 6 entsprechend.

Sofern nicht ausdrücklich und schriftlich vereinbart übernehmen wir keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie.
Für mangelhafte Montageanleitungen von Zulieferern und anderen Unternehmen übernehmen wir keine Haftung, es sei denn, uns wird insoweit eine grob fahrlässige Pflichtverletzung nachgewiesen.

Für die Prüf- und Rügepflicht gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Einem Verzicht der kaufmännischen Prüf- und Rügepflicht nach § 377 HGB durch den Besteller wird ausdrücklich widersprochen. Der Besteller hat die Ware einer vollumfänglichen Eingangskontrolle zu unterziehen.

§ 10 Gewährleistungsfristen

Bei Kauf- und Werkvertrag gelten nachstehende Gewährleistungsfristen:
Neu -Käufer ist Verbraucher 2 Jahre
-Käufer ist Unternehmer 1 Jahr

Gebraucht -Käufer ist Verbraucher 1 Jahr
-Käufer ist Unternehmer keine

Aufwendungsersatz bei Nacherfüllung
Der Verkäufer hat gemäß § 439 Abs. 2 BGB die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen - Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zutragen.

Höhe der Verzugszinsen

Ab Beginn des Verzugs schuldet der Käufer dem Verkäufer zum Kaufpreis Verzugszinsen. Bei Kaufverträgen zwischen Unternehmern wird der Zinssatz durch die Schuldrechtsform auf 8 % über dem Basiszinssatz erhöht, das sind derzeit 9,37 %

§ 11 Teilunwirksamkeit

Sollte eine Vertragsbestimmung unwirksam sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

§ 12 Datenschutz und Datensicherheit gemäß Datenschutz Grundverordnung (DSGVO)

Daten der Kunden werden im Rahmen der Auftragsverarbeitung in einem Warenwirtschaftsprogramm ( LEXWARE ) auf einem PC im Büro erfasst und gespeichert. Der Zugriff auf den PC ist per Passwort gesichert.

Die personenbezogenen Daten der angestellten Mitarbeiter ( Gehaltsabrechnung ) werden im Büro des Steuerberaters Dipl.-Kfm. Sven Hase, Wirtschaftsprüfer, verarbeitet und gespeichert.

Die Finanzbuchhaltung wird über entsprechende Programme ( LEXWARE ) auf einem PC durchgeführt. . Der Zugriff auf den PC ist per Passwort gesichert.

Alle Buchungsunterlagen (Eingangsrechnung, Ausgangsrechnungen, Buchungsbelege, Kontoauszüge, Kontoauszüge) werden nach Dateneingabe im Büro in Ordnern entsprechend den Aufbewahrungsfristen archiviert.

Die Datensicherung erfolgt regelmäßig auf einer externen Festplatte in verschlüsselter Form. Die Festplatte befindet sich in einem verschließbaren Behältnis.

Der PC ist über personenbezogene Passwörter vor unberechtigtem Zugriff geschützt. Nur der Geschäftsführer und seine Stellvertreter haben Zugriff auf den PC. Der PC und die Buchungsunterlagen befinden sich in abgeschlossen und gesicherten Räumlichkeiten

§ 13 Gerichtstand: Pinneberg

Alleiniger Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sich ergebenden Streitigkeiten ist Pinneberg

Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht
Handelsregister Amtsgericht Pinneberg HRB 11862 PI
Geschäftsführer: Dipl.-Ing. Jan Kühl, EWE & Christopfer Kühl

Stand 12/2020

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